Compliance

Hinweismanagementsystem

Zielsetzung

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie auch betrieblicher Richtlinien stellt die Grundanforderung für alle Aktivitäten von Q-Park dar. Um dies sicherzustellen, verfügt Q-Park über ein Compliance Management und hat verschiedene Maßnahmen ergriffen.


Zwecks ständiger Optimierung des Compliance Managements haben wir auch ein Hinweismanagementsystem geschaffen. Hierfür haben wir eine ausgelagerte interne Meldestelle eingerichtet.


Das Hinweismanagementsystem bietet ein geregeltes Verfahren für den Umgang mit Hinweisen auf Sachverhalte, an deren Kenntniserlangung Q-Park ein berechtigtes Interesse hat. Dazu zählen alle Sachverhalte, die in den Anwendungsbereich gesetzlicher Hinweisgeberschutzvorschriften fallen, wie z.B. EU Hinweisgeberschutzrichtlinie, Hinweisgeberschutzgesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder Geldwäschegesetz. Auch mögliche Verletzungen von internen Richtlinien und Rechtsverstößen, die Strafen oder Bußgelder nach sich ziehen können, gehören hierzu. Das System dient dazu, dem Verdacht von Verstößen in
angemessener Weise nachzugehen und dabei einen umfassenden Schutz von Hinweisgebern zu gewährleisten.

An wen richtet sich das Hinweismanagementsystem?

Das Hinweismanagementsystem richtet sich an alle Personen, die im beruflichen Kontext Informationen über mögliche Verstöße erlangt haben. Darunter sind Mitarbeitende von Q-Park sowie externe Personen wie z.B. Bewerber oder ehemalige Mitarbeiter zu fassen.

Hinweisgeber können sich an die ausgelagerte interne Meldestelle wenden. Die erhaltenen Hinweise, insbesondere die Identität des Hinweisgebers und sonstiger in einer Meldung genannter Personen werden streng vertraulich und unter Wahrung datenschutzrechtlicher Belange behandelt.

Ausgelagerte interne Meldestelle

Als Ansprechpartner steht Hinweisgebern Rechtsanwalt Matthias Harder als ausgelagerte interne Meldestelle zur Verfügung. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit Hinweisen auf straf- und bußgeldbewehrte Rechtsverstöße und steht als vertrauensvoller Ansprechpartner bereit. Er kann telefonisch, per E-Mail, postalisch oder persönlich kontaktiert werden.

Die ausgelagerte interne Meldestelle ist verpflichtet, die Anonymität des Hinweisgebers, sofern von diesem gewünscht, gegenüber dem Unternehmen zu gewährleisten. Außerdem können Hinweisgeber bereits bei der Kontaktaufnahme mit der ausgelagerten internen Meldestelle anonym bleiben.

Hinweise auf konkrete Verdachtsfälle leitet die ausgelagerte interne Meldestelle, auf Wunsch des Hinweisgebers unter Wahrung der Anonymität des Hinweisgebers, mit einer Erstbewertung an die Compliance-Abteilung von Q-Park weiter. Bei einem begründeten Verdachtsfall ist die Unternehmensleitung verpflichtet, Nachforschungs- und Folgemaßnahmen einzuleiten. Die Compliance Abteilung entscheidet über die Wahl und die Durchführung der Folgemaßnahmen. Spätestens drei Monate nach erfolgtem Hinweis gibt die ausgelagerte interne Meldestelle dem Hinweisgeber eine Rückmeldung zum weiteren Umgang mit dem Hinweis, sofern diesem Kontaktmöglichkeiten mitgeteilt wurden.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Matthias Harder
PFP Rechtsanwälte GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft
Graf-Adolf-Platz 1-2
40213 Düsseldorf

Tel: +49 211 302158-15
E-Mail: mh@pfp-beratung.de

 

Stand: Januar 2024

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